- Wer kann Mitglied im W3C werden?
- Welche Organisationen sind bereits Mitglied im W3C?
- Hat auch eine Tochterorganisation eines Mitglieds Anspruch auf die Vorteile der W3C-Mitgliedschaft?
- Kann ich dem W3C als Einzelperson beitreten?
- Kann eine Organisation, die selbst Mitglieder hat, dem W3C beitreten?
- Was ist die Rolle eines W3C Advisory Committee (AC) Representatives?
- Wo finde ich frühere Versionen der Mitgliedervereinbarungen?
- Wenn die Mitgliedschaft für mich nicht in Frage kommt, kann ich mich mit Spenden beteiligen?
- Kann ein Forschungsprojekt mit mehreren Partnern dem W3C beitreten?
- Wenn eine Organisation im Besitz einer anderen ist, welche Gebühr gilt dann?
- Müssen Organisationen zu bestimmten Terminen beitreten?
Wer kann Mitglied im W3C werden?
Die Mitgliedschaft im W3C steht allen Organisationen (einschließlich kommerzieller, Bildungs- und staatlicher Einrichtungen) und Einzelpersonen offen. Jede Einrichtung, die den Punkten der Mitgliedschaftsvereinbarung zustimmt, kann Mitglied werden. Mitglieder können sowohl gewinnorientierte als auch nicht-gewinnorientierte Organisationen sein. Die meisten Mitglieder beschäftigen sich intensiv mit Web-Technologien. Sie entwickeln webbasierte Produkte, nutzen Web-Technologien, betreiben Forschung im Web oder entwickeln Spezifikationen, die auf der Arbeit des W3C basieren.
Welche Organisationen sind bereits Mitglied im W3C?
Eine Liste der aktuellen W3C-Mitglieder ist auf der W3C-Website verfügbar.
Hat auch eine Tochterorganisation eines Mitglieds Anspruch auf die Vorteile der W3C-Mitgliedschaft?
Ja. Die Vorteile der Mitgliedschaft gelten auch für Tochterorganisationen der Mitglieder. Im Falle von Regierungsbehörden und -abteilungen oder Bildungseinrichtungen wird dies so interpretiert, dass auch Unterbehörden, Abteilungen, Labore usw. eingeschlossen sind. Wenn eine Tochterorganisation von dieser Bestimmung Gebrauch macht, muss die Teilnahme an W3C-Aktivitäten über den W3C Advisory Committee Representative des Mitglieds koordiniert werden. Autorisierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Mitgliedsorganisation offiziell vertreten.
Eine Tochterorganisation eines W3C-Mitglieds kann selbst dem W3C beitreten. Während eine Tochterorganisation, die selbst kein W3C-Mitglied ist, nicht öffentlich behaupten darf, dass sie ein W3C-Mitglied ist, kann die Tochterorganisation öffentlich angeben, dass sie die Tochterorganisation eines W3C-Mitglieds ist.
Ein Mitglied kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter einer Tochterorganisation als seinen Advisory Committee Representative benennen. Dies kann der Fall sein, wenn das Mitglied wünscht mit Namen aufgeführt zu werden, aber eine Tochterorganisation in W3C-Aktivitäten involviert ist.
Kann ich dem W3C als Einzelperson beitreten?
Ja, indem Sie dem gleichen Verfahren folgen, das für Organisationen gitt. Das W3C hat keine speziell auf Einzelpersonen zugeschnittene Mitgliedschaftskategorie und -gebühr. Generell ist der Mitgliedsbeitrag relativ gering im Vergleich zu den Investitionen, die eine Organisation tätigt. Unsere Prozesse sind auf die Teilnahme von Organisationen ausgelegt und wir haben nicht die Struktur, um eine große Anzahl Einzelmitglieder zu betreuen. Die öffentliche Beteiligung am W3C ist auf verschiedene Weise möglich, nicht nur als individuelles Mitglied. Expert*innen in einem Gebiet können Vorsitzende einer Arbeitsgruppe bitten, als als eingeladene*r Expert*in der Arbeitsgruppe beizutreten.
Kann eine Organisation, die selbst Mitglieder hat, dem W3C beitreten?
Ja. Die Mitgliedschaft steht anderen Organisationen, die selbst Mitglieder haben, offen. In diesem Fall erstrecken sich die Vorteile der W3C-Mitgliedschaft in der Regel nur auf die Mitarbeiter*innen und Führungskräfte dieser Organisationen. Die Vorteile fließen nicht an die eigenen Mitglieder der Mitgliedsorganisation weiter.
Was ist die Rolle eines W3C Advisory Committee (AC) Representatives?
Jede W3C-Mitgliedsorganisation hat eine Person als Advisory Committee Representative (AC-Representative). Diese Person sollte genug über die Struktur der Mitgliedsorganisation wissen, um detaillierte technische Reviews an die richtige Person weiterzuleiten. Es ist wichtiger, an der Strategieentwicklung Ihrer Organisation beteiligt zu sein, als detailliertes technisches Wissen zu haben.
AC-Representatives erhalten offizielle Mitteilungen des W3C. In ihrer Funktion als “Gatekeeper“ antworten sie auf W3C-“Calls for Review”, “Calls for Participation” und “Calls for Implementations” sowie auf andere W3C-Ankündigungen oder delegieren diese. AC-Representatives nehmen an den halbjährlichen Treffen des Advisory Committees teil und tauschen sich mit anderen AC-Representatives aus. AC-Representatives ernennen Teilnehmer in W3C-Arbeitsgruppen.
Wo finde ich frühere Versionen der Mitgliedervereinbarungen?
Eine Historie der W3C-Mitgliedervereinbarungen ist auf der W3C-Website verfügbar.
Wenn die Mitgliedschaft für mich nicht in Frage kommt, kann ich mich mit Spenden beteiligen?
Ja. Über das umfassende Sponsoring-Programm des W3C können Einzelpersonen und Organisationen den Betrieb des W3C durch finanzielle Beiträge und Sachspenden unterstützen. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung.
Kann ein Forschungsprojekt mit mehreren Partnern dem W3C beitreten?
Ja. Im Folgenden wird beschrieben, wie der Prozess für die Mitgliedschaft von Projekten ist und wie diese dem W3C beitreten können. Das W3C lädt auch die Partner eines Projekts herzlich ein, dem W3C als eigenständige Mitglieder beizutreten. Weitere Informationen über die Teilnahme an W3C-Aktivitäten durch EU-finanzierte Projekte sind verfügbar.
A. Besondere Bedingungen für die Mitgliedschaft
Voraussetzung für diese Art der Mitgliedschaft ist ein Projekt mit mehreren Partnern, das mit öffentlichen Mitteln wird, zeitlich begrenzt ist und juristische Person ist. (wie z.B. ein EU-finanziertes Projekt). Das Projekt wird als „Mitgliedschaftsorganisation“ betrachtet und die Teilnahme an W3C-Aktivitäten wird somit durch Absatz drei des Abschnitts 2.1.1 des Prozessdokuments geregelt. In Anbetracht der besonderen Natur solcher Projekte, der Notwendigkeit, den Wert der W3C-Mitgliedschaft zu erhalten, und der Notwendigkeit, die Integrität der W3C-Patentpolitik zu wahren, unterliegen diese Mitgliedschaften den folgenden zusätzlichen Bedingungen. (Hinweis: Es gibt keine genaue Definition von „Projekt“; das W3C behält sich das Recht vor, alle derartigen Anträge zu prüfen.)
1. Teilnahme
1. Gemäß Abschnitt 2.1.1 des Prozessdokuments kann der Advisory Committee Representative für das Projekt bis zu vier (oder mehr nach Ermessen des Teams) Personen benennen, die das Projekt in W3C-Gruppen vertreten.
2. Der Advisory Committee Representative für das Projekt ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Mitgliederprivilegien (einschließlich des Zugangs zu vertraulichen Informationen der Mitglieder) nur auf Personen ausgedehnt werden, die aktiv am Projekt teilnehmen, und diese Privilegien zu widerrufen, wenn eine Person nicht mehr am Projekt teilnimmt. Der Advisory Committee Representative für das Projekt ist auch dafür verantwortlich, dass die Mitgliederrechte nicht auf andere Personen ausgedehnt werden, die bei den am Projekt beteiligten Einrichtungen beschäftigt sind.
3. Jede Person, die als Projektvertreter*in an W3C-Aktivitäten teilnehmen möchte, muss wesentliche Beschäftigungsverhältnisse in Übereinstimmung mit den W3C-Richtlinien zu Interessenkonflikten (Abschnitt 3.1.1 des W3C-Prozessdokuments) offenlegen. Der oder die Advisory Committee Representative für das Projekt ist für die Sicherstellung dieser Erklärungen verantwortlich.
4. Es gilt die „Related Member“-Bestimmung des W3C-Prozessdokuments (Fall drei bezüglich „employment contract or consulting contract“). Diese wirkt sich damit z. B. auf Abstimmungen aus.
2. Patentpolitik
1. Advisory Committee Representatives eines W3C-Mitglieds gehen normalerweise patentpolitische Verpflichtungen im Namen der Vertreter des Mitglieds ein. Im Falle eines Projekts wird der Vertreter des Beratenden Ausschusses für das Projekt wahrscheinlich nicht die Befugnis haben, Lizenzverpflichtungen für die Projektteilnehmer auf die gleiche Weise zu erfüllen (obwohl nichts die Projektteilnehmer daran hindert, Out-of-Band-Vereinbarungen zu erstellen, die den Vertreter des Beratenden Ausschusses ordnungsgemäß bevollmächtigen).
2. Alle Personen, die ein Projekt vertreten, haben die für eingeladene Expert*innen definierten Verpflichtungen der W3C-Patentpolitik. Darüber hinaus sollten die Arbeitgeber*innen von Personen, die an einem Projekt teilnehmen, Verpflichtungen zur lizenzgebührenfreien Lizenzierung eingehen, wenn die Mitarbeitenden an einer W3C-Arbeitsgruppe teilnehmen. Wenn eine an einem Projekt teilnehmende Einrichtung sich entscheidet, die W3C-Verpflichtung zur lizenzgebührenfreien Lizenzierung nicht einzugehen, wird der Direktor in der Praxis wahrscheinlich von seiner Befugnis Gebrauch machen, die Teilnahme der Mitarbeitenden dieser Einrichtung abzulehnen.
3. Gebühr und Dauer der Mitgliedschaft
1. Die vom Projekt zu zahlende Mitgliedsgebühr ist die höchste, die von einer teilnehmenden Nicht-Mitgliedseinrichtung verlangt würde, wenn sie dem W3C als eigenständiges Mitglied beitreten würde.
2. Der oder die Managing-Partner*in für das Projekt verpflichtet sich zu einer mindestens einjährigen Mitgliedschaft, es sei denn, die Laufzeit des Projekts (zum Zeitpunkt des Beitritts zum W3C) beträgt weniger als ein Jahr. Im Falle eines Projekts mit einer verbleibenden Lebensdauer von weniger als einem Jahr, verpflichtet sich der oder die Managing Partner*in zu einer Mitgliedschaft für die gesamte verbleibende Lebensdauer des Projekts. Es ist nicht möglich, einen Bruchteil eines Jahres zu definieren und es gibt keine anteiligen Jahresbeiträge. Für alle ergänzenden Fragen gilt die übliche Mitgliedschaftsvereinbarung.
B. Wie man beitritt
1. Bitte setzen Sie sich vor dem Ausfüllen Ihres Antrags mit dem W3C in Verbindung, um uns den Status Ihres Projekts und Ihre Erwartungen an den Beitritt zum W3C mitzuteilen.
2. Um beizutreten, muss es einen oder eine Managing-Partner*in für das (öffentlich oder privat finanzierte) Projekt geben, der eine juristische Person ist. Der oder die Managing-Partner*in schließt die W3C-Mitgliedschaftsvereinbarung für das Projekt ab.
3. Im Antrag auf Mitgliedschaft:
a. Im ersten Abschnitt von Schritt 2 geben Sie den Projektnamen als den Namen an, der in der Liste der W3C-Mitglieder erscheinen wird.
a. Geben Sie im Kommentarfeld von Schritt 3 an, dass es sich um ein Projekt handelt, und geben Sie zusätzliche Informationen über das Projekt an, einschließlich des Namens des Managing Partners.
Wenn eine Organisation im Besitz einer anderen ist, welche Gebühr gilt dann?
Wenn eine Organisation (nennen wir sie „A“) dem W3C beitreten möchte und sich zu mehr als 50% im Besitz einer anderen Organisation („B“) befindet, ist der Mitgliedsbeitrag, den „A“ zahlt, der größere der beiden anwendbaren Mitgliedsbeiträge (für „A“ und „B“). Wenn „B“ den höheren Mitgliedsbeitrag zahlen würde, wird daher empfohlen, dass „B“ beitritt, damit alle seine Tochterorganisationen Zugang zu den W3C-Mitgliedsvorteilen haben.
Müssen Organisationen zu bestimmten Terminen beitreten
Nein. Organisationen können jederzeit beitreten. Sie können mit der Teilnahme an den
W3C-Aktivitäten beginnen, sobald das W3C eine unterzeichnete Mitgliedschaftsvereinbarung und die Beiträge für das erste Jahr erhalten hat. Aus verwaltungstechnischen Gründen vereinbaren das Mitglied und das W3C ein Jahresdatum für die Rechnungsstellung, das mit dem Beginn eines Quartals übereinstimmt (1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober). Eine Organisation kann sich dafür entscheiden, die Mitgliedschaft zu aktivieren, sobald sie es wünscht, aber die Abrechnung wird auf das nächste Quartal zurückdatiert. Aus diesem Grund ziehen es einige Organisationen vor, die Aktivierung der Mitgliedschaft bis zum Beginn des folgenden Quartals zu verschieben. Zum Beispiel wird eine Organisation, die dem W3C am 10. April beitritt, wahrscheinlich mit einem Zahlungsjahrestag am 1. April zufrieden sein. Andererseits kann eine Organisation es vorziehen, die Aktivierung der Mitgliedschaft bis zum 1. Oktober hinauszuzögern, anstatt am 15. September (nahe dem Ende eines Quartals) zu beginnen, um nicht für 2,5 „ungenutzte“ Monate zu zahlen.